Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gab einer Mieterin Recht, die vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens forderte. Grund für den Rechtsstreit und das Urteil war eine Klausel im Mietvertrag.
Gasheizofen nach 48 Jahren kaputtgegangen
Die Mieterin heizt ihre Wohnung über zwei Gasheizöfen, von denen einer defekt war. Da der Gasheizofen bereits 48 Jahre alt war, war er nicht zu reparieren. Die Mieterin hatte die Wohnung und auch den Mietvertrag von ihrer Mutter übernommen. In diesem war vereinbart, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasst. Somit ist die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Mieterin forderte vom Jobcenter knapp 1.800 Euro für die Anschaffung und Installation eines neuen Gasheizofens.
Jobcenter muss für Gasheizofen aufkommen
Nachdem das Sozialgericht Köln die Klage auf Übernahme der Kosten abgelehnt hatte, sprach das Landdessozialgericht NRW der Mieterin die Erstattung zu. In seiner Begründung nannte das LSG die Tatsache, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist. Auch sei die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung unerlässlich. Das LSG befand zudem, dass die Kosten für die Anschaffung und Installation angemessen sind.
[LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 1736/21]
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent
Mitten in der Regierungsbildung zieht die Wärmepumpenbranche eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten Quartal. Die bereits im letzten Quartal des Vorjahres deutlich gestiegene Nachfrage nach der Heizungsförderung schlägt sich jetzt mit 62.000 Geräten (plus 35 Prozent) auch im Absatz nieder. Der Branchenverband fordert von der neuen Regierungskoalition eine entschlossene Fortsetzung der Wärmewende.
Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.
Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich höhere Preise. In der Spitze kosten besonders effiziente Immobilien 23 Prozent mehr als vergleichbare Angebote mit mittlerem Energiestandard. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt über den Einfluss […]