Viele Verbraucher erhalten in diesen Wochen ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017. Der lange Winter und steigenden Energiepreise für Öl und Gas zum Jahresende haben dafür gesorgt, dass viele Verbraucher höhere Heizkosten zahlen müssen als erwartet.
Tipp: Heizung im Sommer austauschen
„Viele Verbraucher in Europa erneuern ihre alte Heizung erst dann, wenn sie kaputt geht. Das geschieht dummerweise meist im Winter, wenn Wärme dringend benötigt wird.“ sagt David Wedepohl, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). Dann bleibt keine Zeit, die richtige Wahl zu treffen und Angebote und Preise zu vergleichen und es wird in der Regel nicht auf die effizienteste, sondern auf eine schnell verfügbare Technologie zurückgegriffen. Der BSW Solar rät Verbrauchern daher, sich schon jetzt zu informieren, um den Austausch rechtzeitig durchführen zu können und somit langfristig Geld zu sparen. Verbraucher sollten bei der Anschaffung ein besonderes Augenmerk auf das Energieeffizienzlabel legen. Nur hocheffiziente Systeme, die auch erneuerbare Energien einsetzen, können A+ oder eine bessere Kategorie erreichen (maximal A+++).
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.