In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.
Mieter bestreiten hohen Verbrauch
Im ersten Fall sollten die Mieter einer Wohnung 5000 Euro für zwei Jahre nachzahlen. Ihnen wurden über 40 Prozent der Gesamtheizkosten berechnet, obwohl ihr Anteil an der Gesamtwohnfläche lediglich 12 Prozent beträgt. Der Vermieter verweigerte ihnen jedoch Einsicht in die Unterlagen. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil des Landesgerichts auf: Den Mietern muss Einsicht gewährt werden, damit sie die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen können (BGH VIII ZR 189/17).
Im zweiten Fall forderte ein Energieversorger von einem älteren Ehepaar 9000 Euro für ein Jahr – das zehnfache ihres gewöhnlichen Verbrauchs. Die Mieter verweigerten die Zahlung und vermuteten einen Irrtum. Zwar bestand der Versorger auf die Richtigkeit der Abrechnung, doch der Zähler war bereits ausgebaut und vernichtet worden. Der BGH geht in diesem Fall von einem Abrechnungsfehler aus und entschied zugunsten der Mieter (BGH VIII ZR 148/17).
Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür
Bereits seit vielen Jahren ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Eigentümer im Gespräch. Insbesondere nach größeren Schadensereignissen wird die Debatte nochmals verschärft. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab.
Warmwassersparen: Anlagentechnik wichtiger als Nutzerverhalten
Der Energieverbrauch für Warmwasser ist weniger vom täglichen Nutzerverhalten abhängig, sondern wird vielmehr von der Anlagentechnik beeinflusst. Das ergab eine Auswertung realer Verbrauchsdaten. In einer gemeinsamen Untersuchung von co2online und Scientists for Future wurde der Gasverbrauch für die Warmwassererzeugung von knapp 700 Haushalten analysiert.
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.