In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.
Mieter bestreiten hohen Verbrauch
Im ersten Fall sollten die Mieter einer Wohnung 5000 Euro für zwei Jahre nachzahlen. Ihnen wurden über 40 Prozent der Gesamtheizkosten berechnet, obwohl ihr Anteil an der Gesamtwohnfläche lediglich 12 Prozent beträgt. Der Vermieter verweigerte ihnen jedoch Einsicht in die Unterlagen. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil des Landesgerichts auf: Den Mietern muss Einsicht gewährt werden, damit sie die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen können (BGH VIII ZR 189/17).
Im zweiten Fall forderte ein Energieversorger von einem älteren Ehepaar 9000 Euro für ein Jahr – das zehnfache ihres gewöhnlichen Verbrauchs. Die Mieter verweigerten die Zahlung und vermuteten einen Irrtum. Zwar bestand der Versorger auf die Richtigkeit der Abrechnung, doch der Zähler war bereits ausgebaut und vernichtet worden. Der BGH geht in diesem Fall von einem Abrechnungsfehler aus und entschied zugunsten der Mieter (BGH VIII ZR 148/17).
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