Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, bei der Immobilienbesichtigung die Augen offen zu halten. Immer häufiger peppen Makler und Vermieter die Objekte durch sogenanntes Home-Staging auf, um ein moderneres Ambiente zu vermitteln. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die auf diese Weise versuchen, Mängel zu vertuschen.
So funktioniert Home-Staging
Zu Besichtigungszwecken wird die Immobilie durch den geschickten Einsatz großer Blumenvasen, clever platzierter Spiegel und anderer Dinge ins rechte Licht gerückt. Ein Spiegel im Bad lässt den Raum wesentlich größer erscheinen und bunte Handtücher lenken von der veralteten Badausstattung ab. Das ist völlig legal, kritisch wird es, wenn die Maßnahmen dazu dienen, Schäden an der Ausstattung überdecken oder gar Feuchte- und Schimmelflecken vertuscht werden. Darauf sollte auch der Verkäufer achten, um ein unangenehmes Nachspiel zu vermeiden.
VPB-Rat für Verkäufer und Käufer
„Dann ist schnell die Schwelle zur Täuschung überschritten. Wer nämlich echte und erhebliche Schäden vorsätzlich verdeckt und bewusst verschweigt, der handelt arglistig“, erklärt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag die Rechtslage. Der VPB rät Verkäufern dazu, nur seriöse Partner mit dem Home-Staging zu beauftragen. Käufer sollen ruhig genauer hinschauen und die Immobilie bestenfalls von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.