
Illegale Weitervermietung: Hohe Geldbuße
Ein Mieter in München, der seine Wohnung ohne Genehmigung an „Medizintouristen“ vermietete, muss 33.000 Euro Geldbuße zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Unternehmer vermietet Wohnung ohne Genehmigung
Der Münchner Unternehmer mietete 2012 eine 104 m² Wohnung am Münchner Arabellapark für 1.980 Euro monatlich. Er lebte dort jedoch nicht selbst, sondern vermietete die möblierte Wohnung an Patienten und deren Angehörige, die sich in München medizinisch behandeln ließen. Bei Kontrollen durch die Stadtverwaltung wurde im Oktober 2015 ein Untermieter angetroffen, der angab dort unbefristet zu wohnen – für 3.000 Euro im Monat. Gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid der Stadt München über 50.000 Euro legte der Unternehmer Widerspruch ein.
Urteil: Vorsätzlicher Verstoß rechtfertigt Bußgeld
Das Gericht entschied, den Unternehmer erst für den Zeitraum ab dem 1.1.2014 zu belangen, da zu diesem Zeitpunkt die städtische Satzung zur Fremdenbeherbergung in Kraft trat. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht, dass er nicht vorbelastet war. Zu seinen Lasten legte das Gericht die Tatsache, dass er dem angespannten Wohnungsmarkt eine familientaugliche Wohnung entzogen hat und die Untervermietung trotz des laufenden Bußgeldverfahrens fortgesetzt hat. (AG München 1119 OWi 258 Js 199344/16)
Gartenarbeit im Herbst: Rechte und Pflichten an der Grundstücksgrenze
Jetzt geht es im Garten wieder los: Hecken werden zurückgeschnitten, Bäume gepflegt, Laub zusammengeharkt und Fallobst eingesammelt. Gerade im Herbst stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und wo Nachbarrecht und Naturschutz Grenzen setzen.
Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung
Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.
Start der Heizperiode: Was Vermieter jetzt beachten müssen
Mit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre vermieteten Wohnungen ausreichend beheizt werden können. Dabei kann auch eine Nachtabsenkung der Temperatur beschlossen werden. Wichtig ist außerdem eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Was für vermietende Wohnungseigentümer gilt, hat der bundesweite Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.