Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.
Baufirma muss Mängel beheben
Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.
Winterdienst kann steuerlich abzugsfähig sein
Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen zum Teil steuerlich absetzen. Davon profitieren auch Immobilienbesitzer.
Wohneigentum: Das ändert sich im Jahr 2025
Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Jahr 2025 eingehalten werden müssen.
Meistgesuchte Eigentumswohnung Deutschlands
Deutschlandweit steigt die Nachfrage nach Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres um 63 Prozent. In den Metropolen nimmt die Kaufnachfrage um 78 Prozent zu. Welche Eigentumswohnungen in Deutschland und den acht Metropolen zurzeit am gefragtesten sind, zeigt eine aktuelle ImmoScout24-Auswertung.