Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.
Der Fall: Paar sagt mündlich zu
Die Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. Dieses befand sich zu dem Zeitpunkt noch im Urlaub und sollte am 16. September zurückkommen. Zwischenzeitlich setzte der Makler einen Mietvertrag auf, der von den Vermietern bereits unterschrieben wurde. Am 17. September teilte das Paar mit, dass es die Wohnung nicht beziehen möchte, da es sich während des Urlaubs getrennt hat.
Da kurzfristig kein anderer Mieter für die Wohnung gefunden wurde, forderten die Vermieter das Paar dazu auf, den Mietausfall in Höhe von 1.450 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu bezahlen.
Das Urteil: Keine Mietausfallzahlung
Der Richter urteilte, dass das Paar nicht bezahlen muss. Zwar könne nach § 550 BGB ein Mietvertrag formfrei geschlossen werden, im vorliegenden Fall wurde jedoch ausdrücklich ein schriftlicher Mietvertrag festgelegt. Zudem hat dem Paar zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsentwurf vorgelegen, sodass es seine vertraglichen Pflichten nicht prüfen konnte. [Amtsgericht München AZ 473 C 21303/19]
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.
Aktueller Heizspiegel: Kosten gesunken
Die Heizkosten in Deutschland sind im Jahr 2023 nach dem starken Anstieg während der Energiekrise teilweise wieder gesunken. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland, herausgegeben von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Für die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen wurden über 140.000 Gebäudedaten ausgewertet.