Bereits im März dieses Jahres ging die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau an den Start. Für besonders klimafreundliche Neubauten gibt es bis zu 150.000 Euro zinsvergünstigten Kredit. Da das Programm so gut angenommen wird und weiterhin hohe Nachfrage besteht, wurden die Mittel nun um 888 Millionen Euro aufgestockt.
Was wird gefördert?
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und viele mehr. Die erste Stufe wird mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro gefördert, bei der QNG-Förderung sind es 150.000 Euro. Die Laufzeiten sind individuell mit zehnjähriger Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt zwischen 0,42 und 1,82 Prozent. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: „Mit diesem […] Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.“
Was ist sonst noch wichtig?
Die Förderung kommt nicht in Frage für die Umschuldung eines Kredits, die Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Vorhaben oder den reinen Grundstückskauf.
Elementarschadenpflichtversicherung: Knapp zwei Drittel sind dafür
Bereits seit vielen Jahren ist die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Eigentümer im Gespräch. Insbesondere nach größeren Schadensereignissen wird die Debatte nochmals verschärft. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab.
Warmwassersparen: Anlagentechnik wichtiger als Nutzerverhalten
Der Energieverbrauch für Warmwasser ist weniger vom täglichen Nutzerverhalten abhängig, sondern wird vielmehr von der Anlagentechnik beeinflusst. Das ergab eine Auswertung realer Verbrauchsdaten. In einer gemeinsamen Untersuchung von co2online und Scientists for Future wurde der Gasverbrauch für die Warmwassererzeugung von knapp 700 Haushalten analysiert.
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.