Die am Mittwochmorgen gestartete KfW-Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) wurde bereits nach wenigen Stunden wieder gestoppt. Das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro wurde bereits im Verlauf des ersten Vormittags komplett ausgeschöpft. Nun startet Stufe 2 der Neubauförderung.
Bereits zugesagte Kredite sind nicht betroffen
Die KfW schreibt auf ihrer Website, dass bereits zugesagte Kredite von dem Stopp nicht betroffen sind: „Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft“. Die Gelder seien bereits reserviert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt mit, dass die Neubauförderung in Stufe 2 im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt wird. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird nun in Stufe 2 verpflichtend.
Stufe 2 startet direkt im Anschluss
Die Stufe 2 der Neubauförderung startet am 21.04.2022 und läuft bis zum 31.12.2022. Eine Gesamtfördersumme nannte der Bund bisher nicht.
Bei der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 eine dritte und finale Stufe vorgesehen. Das Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ soll die die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen und befindet sich noch in Ausarbeitung.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.