Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage 01. Nov 2018

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbar
Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

Das Urteil: Daten aus „Mietpreis-Check“ nicht anwendbar
Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück. (AG München, AZ 472 C 23258/17)

Zurück in die Artikelübersicht

28 Nov

Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten […]

Artikel weiterlesen

21 Nov

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

Artikel weiterlesen

14 Nov

Nach Ampel-Aus: Fördermittel jetzt sichern

Nach dem Aus der Ampel sollen Anfang 2025 Neuwahlen folgen. Da der Bundeshauhalt für das Jahr 2025 nicht mehr beschlossen werden konnte, gibt es nun eine vorläufige Haushaltsführung. In dieser Zeit können keine neuen Bewilligungen für Fördermittel erteilt werden. Deshalb rät der Eigentümerverband Haus & Grund dazu, frühzeitig Anträge zu stellen.

Artikel weiterlesen