
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
Mieter muss der Erhöhung nicht schriftlich zustimmen
Im aktuellen Fall wurde die Miete zum 1. Februar um 47 Euro auf 432 Euro erhöht und dem Schreiben an den Mieter eine schriftliche Zustimmungserklärung beigelegt. Der Mieter ignorierte das Formular, zahlte jedoch im Februar, März und April die erhöhte Miete. Trotzdem reichte der Vermieter Klage ein – er bestand auf die schriftliche Zustimmung.
In allen Instanzen wurde die Klage abgewiesen – zudem muss der Vermieter die Gerichtskosten tragen. Zuletzt begründete der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil damit, dass der Mieter durch sein Verhalten der Mieterhöhung konkludent, also durch schlüssiges Verhalten zugestimmt habe. Eine schriftliche Erklärung könne der Vermieter nicht verlangen, da das Gesetz keine solche Formvorschrift vorsieht. Indem der Vermieter vorbehaltlos bezahlt hat, hat er der Erhöhung zugestimmt. (BGH VIII ZB 74/16)
Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden
Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.
Christbaum Wie schön geschmückt der festliche Raum! Die Lichter funkeln am Weihnachtsbaum! O fröhliche Zeit! O seliger Traum!
Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen
Eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Jeder dritte Deutsche würde sich heute für eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie klar vor allen anderen Heiztechnologien. Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58 Prozent.