
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
Mieter muss der Erhöhung nicht schriftlich zustimmen
Im aktuellen Fall wurde die Miete zum 1. Februar um 47 Euro auf 432 Euro erhöht und dem Schreiben an den Mieter eine schriftliche Zustimmungserklärung beigelegt. Der Mieter ignorierte das Formular, zahlte jedoch im Februar, März und April die erhöhte Miete. Trotzdem reichte der Vermieter Klage ein – er bestand auf die schriftliche Zustimmung.
In allen Instanzen wurde die Klage abgewiesen – zudem muss der Vermieter die Gerichtskosten tragen. Zuletzt begründete der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil damit, dass der Mieter durch sein Verhalten der Mieterhöhung konkludent, also durch schlüssiges Verhalten zugestimmt habe. Eine schriftliche Erklärung könne der Vermieter nicht verlangen, da das Gesetz keine solche Formvorschrift vorsieht. Indem der Vermieter vorbehaltlos bezahlt hat, hat er der Erhöhung zugestimmt. (BGH VIII ZB 74/16)
Hitzeatlas Deutschland: Daten zeigen, wo es am heißesten wird
Die aktuelle Hitzewelle in Deutschland zeigt eindrücklich, wie stark hohe Temperaturen inzwischen den Alltag prägen. Die Entwicklung ist Teil eines größeren Trends: Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland.
VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag
Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).
Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten
Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.