Eine Berliner Wohnimmobiliengesellschaft hatte im Zuge der Betriebskostenabrechnung Kosten für das „Behältermanagement“ in Rechnung gestellt. Mieter waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht – der Bundesgerichtshof (BHG) gab nun der Vermieterin Recht.
Externer Dienstleister kontrolliert Mülltonnen
Wegen des fehlerhaften Verhaltens der Mieter bei der Mülltrennung beauftragte die Vermieterin einer Wohnanlage mit 102 Parteien einen Dienstleister für das Müllmanagement. Dieser kontrolliert die Restmülltonnen der Anlage regelmäßig und sortiert gegebenenfalls per Hand nach. Die Kosten für diese Dienstleistung rechnete die Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt „Müllbeseitigung“ nach Quadratmetern ab. Auf die Kläger entfiel hierfür ein Anteil in Höhe von 12,09 Euro für das Jahr 2018. Im gleichen Abrechnungszeitraum fochten die Kläger die Betriebskosten für die Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder an (13,66 Euro und 8,02 Euro).
BGH auf Vermieterseite
Laut BGH sind sowohl die Kontrolle als auch das Nachsortieren in einem Wohnraummietverhältnis umlegbare Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV (Betriebskostenverordnung). Zwar werde die konkrete Bezeichnung nicht explizit erwähnt, jedoch sei der Begriff „Müllbeseitigung“ weit auszulegen, hieß es in der Begründung.
Auch bei den Rauchwarnmeldern handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit sind auch diese Kosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV umlegbar.
[BGH, AZ VIII ZR 117/21]
Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse
Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.
Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.