Seit dem 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Wärme und auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen dabei helfen, die Bürger zu entlasten. Ein Überblick.
Was gilt nun?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Zudem beträgt die Mehrwertsteuer auf Gas zwischen dem 1.10.2022 und 31.3.2024 sieben statt 19 Prozent.
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Verbraucher werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung ihrer Vermieter.
Warum Energie sparen trotzdem sinnvoll ist
Die Gaspreisbremse gilt – wie auch der gedeckelte Strompreis – für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Bei Personen, die gerade umgezogen sind, wird nicht die eigene Vorjahresrechnung zugrunde gelegt, sondern der Energieverbrauch der neuen Wohnung.
Frist endet bald: Jetzt Heizungen prüfen lassen
Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken
Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
Neue Förderung: Solarstrom für Elektroautos
Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.