Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.
Eigentümer veranlasst Rückschnitt
Die Bäume ragten mehrere Meter über das Grundstück des Eigentümers herüber. Dieser ärgerte sich über Laub und Vogelkot auf seiner Terrasse. Er forderte seinen Nachbarn auf, die Bäume innerhalb einer Frist beschneiden zu lassen. Dieser führte an, dass die 100-jährigen Linden durch starken Rückschnitt Schaden nehmen könnten. Der Eigentümer setze ihm eine weitere Frist, bevor er eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragte. Nach dem Rückschnitt verklagte der Nachbar ihn auf Schadenersatz, da die Linden schwer beschädigt seien.
Alter der Bäume entscheidend
Normalerweise können Eigentümer einen Rückschnitt von Bäumen fordern oder im Ausnahmefall selbst in Auftrag geben. Bei altem Baumbestand sollten jedoch starke Kronenschnitte vermieden werden. Es sei nicht auszuschließen, dass die Linden nachhaltig Schaden genommen haben. Das Gericht gab dem Nachbarn Recht und stellte einen Schaden in Höhe von rund 7.000 Euro fest. (OLG Brandenburg, AZ 5 U 109/16)
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
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Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
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