Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.
Lüften ist wichtig
Verunreinigungen der Innenraumluft sind einerseits bedingt durch die bloße Anwesenheit von Menschen, die Sauerstoff verbrauchen und Kohlendioxid ausatmen sowie Körpergerüche abgeben. Andererseits entstehen sie bei einer Reihe von Aktivitäten, wie Tabakrauchen, Kochen oder Heizen. Durch Kochen, Waschen und Baden freigesetzte Feuchtigkeit sowie durch Feuchtigkeit im Mauerwerk kann die Schimmelbildung begünstigt werden, was zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen kann, mahnt das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Richtig lüften, richtig heizen
Im Sommer sollte daher mehrmals täglich für 20 bis 30 Minuten gelüftet werden. Am effizientesten ist es, alle Fenster und Zimmertüren gleichzeitig zu öffnen, damit die Luft zirkulieren kann. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten. Dabei unbedingt die Heizung abdrehen, sofern keine Thermostate eingebaut sind, die das Lüften erkennen. Beim oder nach dem Kochen, Wäsche trocknen oder Duschen sollte zusätzlich gelüftet werden, da hier feuchte Raumluft entsteht. Räume sollten mindestens 16 bis 17 Grad warm sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. In trockenen Fluren reichen 15 Grad.
Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse
Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.
Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.