Die Digitalisierung des Dienstleistungs- und Informationsangebots vieler deutscher Kommunen ist auf einem guten Weg – das Niveau ist jedoch „insgesamt nicht zufriedenstellend“, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Eigentümerverbandes die Internetauftritte der 100 einwohnergrößten Städte in Deutschland detailliert geprüft.
Ergebnisse: Angebot überall ausbaufähig
Geprüft wurden die sieben Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie die Responsivität der Online-Dienstleistungen. Berlin erreicht mit nur 71,6 von möglichen 100 Punkten den ersten Platz, auf dem letzten Platz landet Gera mit 33,1 Punkten. Haus und Grund Präsident Kai Warnecke fordert mehr Zusammenarbeit zwischen den Städten, vor allem, um Steuergelder zu sparen: „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg“. Viele Angebote seien zudem nicht bürgerorientiert und nur schwer auffindbar.
Gewinner und Verlierer der Studie
Gewinner 1. Berlin |
Verlierer 96. Düren |
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.