Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Mieter bedroht Nachbarn
Im verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, sodass diese bei den Nachbarn Schutz suchte. Bis zum Eintreffen der Polizei beschimpfte und bedrohte er sowohl seine Freundin, als auch die Nachbarn. Zudem beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er auch den Nachbarn gezeigt haben soll.
Schutz der Mieter steht im Vordergrund
Zwar verweigerte die Freundin später die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht, auch zum Schutz der bedrohten Mieter, die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)
Wohnungsbau: Ziel wird frühestens 2024 erreicht
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Energiekrise: Herausforderung für private Vermieter
Über 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland gehört Privatpersonen. Diese bieten zudem zwei Drittel aller Mietwohnungen an. Doch gerade kleine, private Vermieter haben häufig nicht genug „auf der hohen Kante“, um energetische Sanierungen umzusetzen. Gleichzeitig empfinden sie energetische Sanierungen als nicht rentabel.
Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt
Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?