Urteil: Holzfäller nicht auf Betriebskosten umlegbar 10. Dez 2020

Urteil: Holzfäller nicht auf Betriebskosten umlegbar

Die Pflanzenpflege rund um die Immobilie kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen. Hierzu gehören auch das Rasenmähen oder das regelmäßige Beschneiden von Hecken und Sträuchern. Werden hingegen Baumfällarbeiten fällig, können diese nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden, entschied das Amtsgericht Leipzig.

Der Fall: Vermieter ließ zwei Bäume fällen
Im Fall vor dem Amtsgericht Leipzig stritten ein Mieter und sein Vermieter über die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte auf der Abrechnung Mehrkosten für die Gartenpflege in Höhe von 50,45 Euro geltend gemacht. Diese fielen für das Fällen zweier Bäume an.

Das Gericht gab dem Mieter recht. Die Richter urteilten, dass nur Betriebskosten umlagefähig sind, die dem Vermieter laufend entstehen, auch ein mehrjähriger Turnus sei hierfür ausreichend. Angesichts der durchschnittlichen Lebenszeit eines Baumes sei dies für Baumfällarbeiten jedoch nicht der Fall.

Urteile anderer Amtsgerichte
Mit der Frage, ob das Fällen von Bäumen umlegbar ist, befassten sich in der Vergangenheit mehrere Amtsgerichte. Sie alle waren sich einig darüber, dass das ersatzlose Fällen von Bäumen nicht mit den Betriebskosten abgerechnet werden darf. Obergerichtlich gibt es hierzu noch kein Urteil. [AG Leipzig AZ 168 C 7340/19]

Zurück in die Artikelübersicht

16 Jan

Winterdienst kann steuerlich abzugsfähig sein

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen zum Teil steuerlich absetzen. Davon profitieren auch Immobilienbesitzer.

Artikel weiterlesen

09 Jan

Wohneigentum: Das ändert sich im Jahr 2025

Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Jahr 2025 eingehalten werden müssen.

Artikel weiterlesen

02 Jan

Meistgesuchte Eigentumswohnung Deutschlands

Deutschlandweit steigt die Nachfrage nach Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres um 63 Prozent. In den Metropolen nimmt die Kaufnachfrage um 78 Prozent zu. Welche Eigentumswohnungen in Deutschland und den acht Metropolen zurzeit am gefragtesten sind, zeigt eine aktuelle ImmoScout24-Auswertung.

Artikel weiterlesen