WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten 17. Okt. 2019

WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

Eine Hausbewohnerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermietete ihre Wohnung regelmäßig an Feriengäste. Dies war laut Teilungserklärung auch ausdrücklich erlaubt, missfiel jedoch den anderen Eigentümern.

Der Fall: WEG stimmt gegen Kurzzeitvermietung
In einer Eigentümerversammlung stimmten alle Teilnehmer, außer der betroffenen Wohnungseigentümerin, gegen die Kurzzeitvermietung. Laut Teilungserklärung reicht eine Mehrheit von 75 Prozent für eine Entscheidung aus. Die Eigentümerin, die ihre Wohnung regelmäßig tage- oder wochenweise vermietete, zog daraufhin vor Gericht und bekam letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.

Das Urteil: Änderung der Zweckbestimmung bedarf Einstimmigkeit
Die Vermietung an Kurzzeitgäste gehört laut BGH-Urteil zur Zweckbestimmung einer Eigentumswohnung und darf somit nicht per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Um ein solches Verbot durchzusetzen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer einer WEG. Dieser Beschluss dient vor allem dem Schutz der Minderheit.

Sofern die Wohnung jedoch überbelegt ist, Störungen durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung auftreten, könnten die anderen Eigentümer auf Unterlassung der Kurzzeitvermietung klagen. [Az.: V ZR 112/18]

Zurück in die Artikelübersicht

03 Jul

Spielende Kinder, Musiker & Hundegebell: Wie viel Lärm ist erlaubt?

Im Sommer verbringen Eigentümer und Mieter häufig viel Zeit im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Wenn Kinder draußen spielen, kann es schon mal lauter werden – das gilt auch für Grillpartys und andere Feiern. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie viel Lärm Nachbarn dulden müssen und welche Grenzen es gibt.

Artikel weiterlesen

26 Jun

Hitzeschutz steigert den Immobilienwert – jetzt richtig nachrüsten und fördern lassen

Extreme Sommertemperaturen sind in Deutschland längst keine Ausnahme mehr – und das stellt Eigentümer, Verwalter und Mieter vor neue Herausforderungen. Auf der anderen Seite ist Hitzeschutz als Investition in die Substanz, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit von Gebäuden zu sehen so der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.

Artikel weiterlesen

19 Jun

Photovoltaik: Lohnt sich das für mich?

Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell, ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat jetzt mit ihrem unabhängigen PhotovoltaikCheck typische Anlagenmodelle durchgerechnet – und kommt zu einem klaren Ergebnis: In vielen Fällen rechnet sich Solarstrom vom eigenen Dach – und kann sogar Gewinne bringen.

Artikel weiterlesen