
Der ACCENTRO-IW-Wohnkostenreport 2019 zeigt: Der Kauf einer Wohnimmobilie ist bundesweit deutlich günstiger, als diese zu mieten. Trotzdem sinkt die Zahl der Ersterwerber kontinuierlich – das Durchschnittsalter hingegen steigt.
Eigentum fast überall günstiger
Für die Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bundesweit die Mieten und Wohnnutzerkosten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. In 94 Prozent der deutschen Kreise und kreisfreien Städte ist das Wohnen im Eigentum aktuell günstiger als das Mieten. Durchschnittlich liegt die Vorteilhaftigkeit von Wohneigentum bei knapp 40 Prozent, bei Neuvertragsmieten in Metropolen beträgt sie sogar bis zu 54 Prozent.
Weniger Ersterwerber, höheres Alter
Trotz niedriger Zinsen sinkt die Zahl der Ersterwerber deutlich: Haben im Jahr 2013 noch knapp 800.000 Haushalte eine Wohnimmobilie gekauft, waren es im Jahr 2016 nur noch knapp 600.000 Haushalte. Gleichzeitig steigt das durchschnittliche Alter der Ersterwerber kontinuierlich an. Deutschlandweit lag das mittlere Alter im Jahr 2017 bei knapp 44 Jahren (2010: 42,5 Jahre). Die Autoren der Studie sehen die Gründe dafür vor allem in den gestiegenen Erwerbsnebenkosten und den steigenden Anforderungen an das Eigenkapital.
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt zur Veränderung der monatlichen Annuitätenrate (10 Jahre Zinsbindung) beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) zeigt:
Herbstlichen Nachbarschaftsfragen: Laub, Äpfel & Igelschutz
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]