Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Rückgang betrifft alle Gebäudearten
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude ist im Zeitraum um 5,3 Prozent zurückgegangen und betrifft alle Gebäudearten. So sank die Anzahl der Genehmigungen um 5,3 Prozent bei Einfamilienhäusern, um 2,2 Prozent bei Zweifamilienhäusern und um 0,4 Prozent bei Mehrfamilienhäusern. Besonders auffällig ist der Rückgang der Baugenehmigungen für Wohnheime – hier wurden 42,8 Prozent weniger Genehmigungen erteilt.
ZIA kritisiert Bürokratie
Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA (Zentraler Immobilienausschuss) fordert: „Wir benötigen schnellere Grundstücksvergaben, Baugenehmigungsverfahren und neue Anreize für den Wohnungs- und Nichtwohnungsbau“. Zudem kritisiert Mattner die Bürokratie rund um die Erteilung einer Baugenehmigung: „1990 gab es in Deutschland rund 5.000 Bauvorschriften, heute sind es über 20.000“.
KfW-Förderprogramm: Wohneigentum für Familien
Am 1. Juni 2023 startet das staatliche KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300. Nach dem Auslaufen des Baukindergeldes sollen mit diesem Programm Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Neubau einer Immobilie unterstützt werden.
Achtung Phishing: Betrug mit Förderungsprogrammen
Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Betrugsversuchen, unter dem Namen „NextGenerationEU“, welcher per SMS, E-Mail oder auf gefälschten Internetseiten kommt. Kriminelle machen sich die aktuelle Situation und Entwicklung zunutze und versuchen davon zu profitieren. So erkennen und schützen Sie sich vor dieser Betrugsmasche.
Schäden durch Wurzeln: Ohne Beseitigung keine Zahlung
Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.