Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert 08. Nov. 2018

Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.

Unklarheiten über Weiterbildungszeitraum beseitigt
Die neuen Gesetzesregelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO, § 34c Abs. 2a) verankert. An dieser Stelle soll nun eine Anpassung erfolgen, die den Fortbildungszeitraum genauer definiert. Es wird klargestellt, dass es sich bei dem dreijährigen Weiterbildungszeitraum um Kalenderjahre handelt.

Dieser Zeitraum soll ab dem 1. Januar des Jahres beginnen, in dem die Gewerbeerlaubnis erteilt, beziehungsweise weiterbildungspflichtige Angestellte ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Die Nachweise darüber müssen unaufgefordert, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Erstmalig werden diese Nachweise demzufolge zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 fällig. Der Bundestag hat den Änderungen bereits zugestimmt. Voraussichtlich erfolgt die abschließende Entscheidung durch den Bundesrat noch in diesem Monat.

Zurück in die Artikelübersicht

01 Mai

Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Mitten in der Regierungsbildung zieht die Wärmepumpenbranche eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten Quartal. Die bereits im letzten Quartal des Vorjahres deutlich gestiegene Nachfrage nach der Heizungsförderung schlägt sich jetzt mit 62.000 Geräten (plus 35 Prozent) auch im Absatz nieder. Der Branchenverband fordert von der neuen Regierungskoalition eine entschlossene Fortsetzung der Wärmewende.

Artikel weiterlesen

24 Apr

Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.

Artikel weiterlesen

17 Apr

Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse

Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich höhere Preise. In der Spitze kosten besonders effiziente Immobilien 23 Prozent mehr als vergleichbare Angebote mit mittlerem Energiestandard. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt über den Einfluss […]

Artikel weiterlesen