Vermieter muss Türspion dulden 29. Nov. 2018

Vermieter muss Türspion dulden

Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

Vermieterin sieht Pflichtverletzung
Als die Vermieterin den Türspion entdeckte, forderte sie den Mieter zum sofortigen Rückbau auf. Ihrer Ansicht nach war das Türblatt (teilweise) zerstört und die Türe in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt. Der eigenmächtige Einbau des Türspions stellte für sie eine unerlaubte bauliche Maßnahme und somit eine Pflichtverletzung des Mieters dar.
Der Mieter hingegen rechtfertigt den Einbau mit seinem Sicherheitsbedürfnis: Da die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen sei, möchte er sich schützen. Einen digitalen Türspion schloss er für sich aus.

Urteil: Duldungspflicht des Vermieters
Das Amtsgericht Meißen entschied, dass der Einbau eines Türspions zum „vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache“ gehöre und somit vom Vermieter zu dulden sei. Die Baumaßnahmen seien zu gering, als dass sie einer Zustimmung bedürfen. Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellen – gegebenenfalls durch den Austausch des Türblattes.
(AG Meißen 112 C 353/17)

 

Zurück in die Artikelübersicht

01 Mai

Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent

Mitten in der Regierungsbildung zieht die Wärmepumpenbranche eine positive Zwischenbilanz nach dem ersten Quartal. Die bereits im letzten Quartal des Vorjahres deutlich gestiegene Nachfrage nach der Heizungsförderung schlägt sich jetzt mit 62.000 Geräten (plus 35 Prozent) auch im Absatz nieder. Der Branchenverband fordert von der neuen Regierungskoalition eine entschlossene Fortsetzung der Wärmewende.

Artikel weiterlesen

24 Apr

Union und SPD planen Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.

Artikel weiterlesen

17 Apr

Immobilienmarkt: Preisfaktor Energieeffizienzklasse

Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich höhere Preise. In der Spitze kosten besonders effiziente Immobilien 23 Prozent mehr als vergleichbare Angebote mit mittlerem Energiestandard. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt über den Einfluss […]

Artikel weiterlesen