Grundstücksteilung: Darauf sollten Eigentümer achten. 20. Juni 2019

Grundstücksteilung: Darauf sollten Eigentümer achten.

Eigentümer, die ein Grundstück teilen möchten, weil sie zum Beispiel eine Hälfte verkaufen wollen, haben eine Menge zu beachten. Neben der Bürokratie kommen auch einige Kosten auf die Eigentümer zu.

Ablauf einer Grundstücksteilung
Ob das Grundstück überhaupt geteilt werden darf, welche Genehmigungen es braucht und wie die Grundstückshälften bebaut werden dürfen, erfahren Eigentümer beim zuständigen Bauamt. Gibt es hier grünes Licht, muss das Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. Kontaktdaten erhalten Eigentümer beim Katasteramt. In Bayern wird die Vermessung ausschließlich durch das Katasteramt durchgeführt. Die neuen Grundstücksmaße müssen im Anschluss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

Kosten einer Grundstücksteilung
Wie teuer eine Grundstücksteilung ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Hierbei spielen die Größe und der Wert des Grundstücks eine Rolle, auf den errechneten Wert werden zudem 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Hinzu kommen Kosten für das Vermessen, das Setzen von Grenzsteinen sowie die Gebühren für Anträge, Grundbucheinträge, den Notar und ggf. einen Rechtsanwalt.

Zurück in die Artikelübersicht

12 Jun

Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.

Artikel weiterlesen

05 Jun

Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer

Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu einer unangenehmen Überraschung: Insbesondere Fernwärme-​Kunden müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Für eine 70-m²-​Musterwohnung liegen ihre Kosten mit durchschnittlich 1055 Euro rund 225 Euro über dem Vorjahresniveau (Gas 864 Euro (plus 53 Euro), Öl 892 Euro (minus 127 Euro)). Hintergrund für […]

Artikel weiterlesen

29 Mai

Jahresabrechnungen von WEGs: Darauf sollten Sie bei der Prüfung achten

Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jeder Eigentümer ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. Wohnen im Eigentum (WiE) hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen […]

Artikel weiterlesen